Coronavirus, Impfung

Kein 2-G-Plus für Geboosterte

Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern

Für Geimpfte mit Booster-Auffrischimpfung sollen zusätzliche Tests bei Corona-Zugangsregeln vorerst weitgehend wegfallen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Dienstag, nachdem einige Länder bereits so vorgehen. Die Erleichterungen beim Zugang nach dem Modell 2Gplus sollen aber spätestens nach zwei Monaten überprüft werden, wie der Vorsitzende der Länderminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte. Nach Angaben des neuen Bundesministers Karl Lauterbach fehlt für die weitere Booster-Kampagne Anfang 2022 überraschend genug Impfstoff.

«Wir haben einen Impfstoffmangel für das erste Quartal», sagte der SPD-Politiker den ARD-«Tagesthemen» am Dienstagabend. Dies habe in einer jetzt vorgenommenen Inventur viele überrascht. «Mich auch.» Lauterbach arbeitet nach eigenen Worten bereits daran, den Mangel zu beseitigen. «Ich hoffe, dass ich da in den nächsten Tagen eine positive Botschaft übermitteln kann.» Bemühungen liefen über alle Kanäle, auch direkt zu Unternehmen, es müsse alles EU-konform sein. «Wir müssen hier Geschwindigkeit gewinnen.» Holetschek sagte, die Länder hätten den Bund bestärkt, alle Hebel in Bewegung zu setzen.

Lauterbach rechtfertigte den Wegfall von Extra-Tests für dreifach Geimpfte. «Der Verzicht auf die Testung von Geboosterten macht epidemiologisch Sinn», sagte er noch vor der Bund-Länder-Runde in Berlin. Mit einer Auffrischimpfung habe man nur noch ein geringes Risiko, sich zu infizieren - und ein noch geringeres, dass man für andere ansteckend sei.

Konkret geht es um Corona-Regeln nach dem Modell 2G plus - also, wenn bei Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) zusätzlich ein Test verlangt wird. 2G gilt nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen etwa für Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen - ergänzend können auch noch 2G-plus-Vorgaben dazu kommen. Holetschek erläuterte, dass eine Befreiung 15 Tage nach der Booster-Impfung greifen könne.

Allerdings soll bei medizinischen und Pflege-Einrichtungen zum Schutz der dort besonders verwundbaren Menschen weiter auch von Geboosterten zusätzlich ein Test verlangt werden, wie es im Beschluss heißt.

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