Karstadt-Kündigungen in Leipzig: erste Klage abgewiesen

Die von der Schließung des Leipziger Karstadt-Kaufhauses betroffenen Beschäftigen haben offenbar nur wenige Chancen gegen ihre Kündigung vorzugehen. Eine erste Klage sei abgewiesen worden, weil das Gericht die Kündigung für begründet hält, hieß es am Montag vom Arbeitsgericht in Leipzig. Mehr als 50 Betroffene von insgesamt bis zu 400 von der Arbeitslosigkeit betroffenen Mitarbeiter*Innen hatten sich hier Chancen ausgerechnet. Bei Karstadt selbst läuft die letzte Woche des Räumungsverkaufes. Ende der Woche schließt eines traditionsreichsten Häuser in der City, nachdem der Besitzer der Immobilien den Mietvertrag mit Karstadt nicht verlängert hatte. Karstadt hatte die Zahlungen nach einer überdimensional hohen Mieterhöhung eingestellt.
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