Justiz in Sachsen-Anhalt

IS-Kämpferin verlässt Gericht auf freiem Fuß

Urteil: Jugendstrafe von zwei Jahren

Das Oberlandesgericht Naumburg hat eine frühere IS-Kämpferin zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Somit verlasse die heute 22-Jährige das Gericht auf freiem Fuß, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch kurz nach der nicht-öffentlichen Urteilsverkündung in Halle mit. Dennoch habe der erste Strafschutzsenat die Angeklagte in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden.

Demnach sah das Gericht die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz als erwiesen an. Vom Vorwurf der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprach das Gericht die Angeklagte hingegen frei.

2015 habe sich die damals 15-jährige Angeklagte der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen, sagte der Sprecher. Dort habe sie einen IS-Kämpfer geheiratet, eine Schusswaffe besessen und vorübergehend "Gewalt über eine Kalaschnikow" gehabt - eine Waffe, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt. Ausreichend Anhaltspunkte für die Beihilfe zu der ihr vorgeworfenen Beihilfe beim Halten einer jesidischen Sklavin sah das Gericht indes nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

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