Impfen

Kabinett beschließt Masern-Impfpflicht!

Erfolg für Gesundheitsminister Spahn!

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegenMasernauf den Weg gebracht.

Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind.

Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen.

Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man dieMasernschon hatte.

«Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch. Deshalb führe man den verpflichtenden Impfschutz ein. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Masernerkrankungen.

In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle.

Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat ist laut Gesundheitsministerium keine Zustimmung nötig.

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Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Impfpflicht gegenMasernals «längst überfälligen Schritt» bezeichnet.

Eine Pflicht sei nötig und richtig, sagte Kammerpräsidentin Simone Heinemann-Meerz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Sie müsse aber einhergehen mit einer besseren Aufklärung über die Notwendigkeit einer Impfung.

«Die Leute werden zu wenig darauf aufmerksam gemacht», sagte Heinemann-Meerz. Viele wüssten häufig noch nicht einmal, ob sie einen Impfpass besitzen. Zudem herrschten oft falsche Vorstellungen und unbegründete Ängste vor einer Impfung. Sie sei Ärztin seit 1986 und habe noch nie eine Impfkomplikation erlebt.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn(CDU) beschlossen.

Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind.

Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften.

Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

Auch in Sachsen-Anhalt war über eineMasern-Impfpflicht diskutiert worden.

Der Landtag hatte sich im Mai mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen und forderte ein bundesweit einheitliches Vorgehen.

Experten halten für einen wirksamen Schutz gegenMaserneine Durchimpfungsquote in der Bevölkerung von 95 Prozent für nötig.

Sachsen-Anhalt erreicht bei Kindern bereits sehr hohe Quoten, große Impflücken gibt es laut Gesundheitsministerium aber bei Erwachsenen.

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