Justiz schöpft 2022 weniger Vermögen von Kriminellen ab

2021 wurden 4,6 Millionen Euro in 60 Fällen eingezogen

2021 wurden4,6 Millionen Euro in 60 Fällen eingezogen

Die Justiz in Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr weniger Geld und Wertgegenstände von Kriminellen abgeschöpft als 2021. Die Staatsanwaltschaften des Landes hätten in 57 Fällen Vermögen in einer Gesamthöhe von 546 000 Euro beschlagnahmt oder gepfändet, heißt es im Jahresbericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. 2020 wurden 627 000 Euro eingezogen, 2021 dagegen sogar 4,6 Millionen Euro in 60 Fällen.

Die Staatsanwaltschaft Halle habe allein ein Vermögen von 3,4 Millionen Euro sichergestellt

2021 sei bei der Vermögensabschöpfung ein außergewöhnliches Jahr gewesen, hieß es. Die Staatsanwaltschaft Halle habe allein in drei Drogen-Verfahren und einem Verfahren wegen Einschleusung von Ausländern Grundstücke und anderes Vermögen im Wert von rund 3,4 Millionen Euro sichergestellt.

Als Beispiel für eine umfangreichere Vermögensabschöpfung im vergangenen Jahr nannte die Generalstaatsanwaltschaft einen Fall der Staatsanwaltschaft Stendal: Dort sei in einem Verfahren wegen Drogenhandels Bargeld im Wert von fast 107 000 Euro sichergestellt worden. Schon in einem Ermittlungsverfahren können Bargeld und Wertgegenstände sichergestellt werden, so dass daraus etwa eine vom Gericht verhängte Geldstrafe bezahlt werden kann.

2021 hatte es noch 1791 Betroffene gegeben, von denen gut 16 Millionen Euro eingezogen werden sollten

Die Amts- und Landgerichte haben den Angaben zufolge 2022 gegen 1054 Betroffene Taterträge oder den Wert von Taterträgen in Höhe von insgesamt gut 8,9 Millionen Euro angeordnet. 2021 hatte es noch 1791 Betroffene gegeben, von denen gut 16 Millionen Euro eingezogen werden sollten.

In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Halle wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz seien im vergangenen Jahr 3,44 Millionen Euro rechtskräftig eingezogen worden. Davon seien bereits 334 000 Euro beigetrieben worden. Und auch die Staatsanwaltschaft Stendal hat in einem anderen Verfahren wegen Drogenhandels erreicht, dass zwei Autos, mehrere hochwertige Uhren und Bargeld im Wert von gut 108 000 Euro eingezogen werden.

Unklar ist laut der Generalstaatsanwaltschaft aber, in welcher Höhe die Forderungen auch tatsächlich eingetrieben werden. Es gebe keine statistische Erfassung dazu. Es sei auch nicht bekannt, wie viel an die Verletzten der Straftaten herausgegeben oder ausgezahlt werde. Bei Drogendelikten kämen die Vermögenswerte, die den Straftätern oder anderen Begünstigten abgenommen würden, der Landeskasse zugute.

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