"Judensau" darf hängenbleiben

Oberlandesgericht weist Klage zurück

Das antisemitische Relief „Judensau“ an der Stadtkirche Wittenberg darf hängenbleiben. Das urteilte das Oberlandesgericht Naumburg am Dienstag, 04.02.2020. Nach Ansicht der Richter ist die Judensau Teil eines Mahnmals und somit nicht beleidigend.

Das Urteil vom Oberlandesgericht kommt nicht überraschend. Bereits zum Prozeßauftakt vor zwei Wochen hatten die Richter angekündigt die Klage zurückzuweisen. Sie gaben an: Vor der Stadtkirche Wittenberg stehe eine Infotafel, die die geschichtlichen Hintergründe des Reliefs erklärt.

Das Mitglied einer jüdischen Gemeinde in Bonn, MichaelDüllmann, hatte die Entfernung der Darstellung gefordert. Sie diffarmiere seine Religion. Zuvor hatten bereits Amts- und Landgericht seine Klage abgewiesen.

Der Kläger hat nun die Möglichkeit in nächster Instanz vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Für Düllmann wäre es bereits die vierte Instanz. In einem Zeitungsinterview gab er an, er würde für die Entfernung des Reliefs bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Die Kosten für die Verhandlungen trägt er bisher selbst. Laut einem Sprecher vom Oberlandesgericht Naumburg waren es allein für die ersten beiden Prozesse rund 6.000 Euro.

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