Fr, 24. Mai 2019
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Das antijüdische Schmährelief „Judensau“ an der Wittenberger Stadtkirche bleibt hängen.
Das urteilte heute das Landgericht in Dessau und wies damit die Klage eines Synagogenmitgliedes ab.
Aus juristischer Sicht ist die sogenannte „Judensau“ nicht beleidigend. Das Gericht gab an, daß die angeklagte Wittenberger Kirchengemeinde das Relief nicht selbst angebracht hat.
Außerdem ist das Relief Teil eines historischen Gebäudes und steht genauso wie die Stadtkirche unter Denkmalschutz. Hinzu kommt, daß eine Gedenktafel in Wittenberg das Mahnmal erklärt und historisch einordnet. Die Judensau stammt aus dem Mittelalter.
Zur Urteilsverkündung waren sind weder Kläger noch Angeklagte erschienen. Der Richterspruch dauerte nicht einmal 3 Minuten.