Der Landkreis Jerichower Land bittet die Bevölkerung sparsam und bewusst mit dem Wasser aus Seen und Flüssen sowie mit dem Grundwasser aus eigenen Brunnen und dem Trinkwasser umzugehen.
Die Bewässerung beziehungsweise Beregnung von Pflanzen sollte in die späten Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden verlegt werden, da die Verdunstung zu diesen Zeiten am geringsten ist. Derzeit prüft die Untere Wasserbehörde aufgrund der geringen Niederschläge in den letzten Monaten und der Wetterprognosen, die auch für die nächste Zeit keine nennenswerten Niederschläge vorhersagen, ob eine Einschränkung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen erforderlich wird.
Angesichts der hohen Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 sowie der derzeitig fehlenden Niederschläge sind stagnierende bis fallende Wasserstände in Seen und Flüssen im Landkreis sowie beim Grundwasser zu verzeichnen. Die geringen Pegelstände wirken sich auf die Qualität des Wassers aus, es fließt langsamer und wird wärmer. Der Sauerstoffgehalt in den Gewässern nimmt ab und der Lebensraum für die Fische wird kleiner.Zusätzliche Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen verstärken diesen Effekt. Bereits in 2019 musste die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Jerichower Land mittels einer Allgemeinverfügung untersagt werden, um weitere Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden. Ohne eine nachhaltige Verbesserung der Situation könnten außerdem befristete Einschränkungen der Grundwasserentnahmen zur Bewässerung notwendig werden, um die öffentliche Trinkwasserversorgung nicht zu gefährden.
Hinweis: Das Entnehmen von Grundwasser über einen Brunnen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz) stellt eine Gewässernutzung dar, die grundsätzlich einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedarf. Bohrungen und Erdaufschlüsse, die so tief in den Boden eindringen, dass es Auswirkungen auf das Grundwasser geben könnte, sind der zuständigen Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Für Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung telefonisch unter 03921 /949-7410 und per Mail an wasserbehoerde@lkjl.de zur Verfügung.