Interview

Kurzarbeitergeld und die Steuer

Interview mit Steuerberater Toni Jautz aus Halle

Mit steuerfreiem Kurzarbeitergeld sollten Corona-bedingte Firmenschließungen bzw. Entlassungen aufgefangen werden. Nun kursieren Informationen, dass mit der Steuererklräung im nächsten Jahr das Kurzarbeitergeld doch indirekt dafür sorgt, dass man mehr Steuern zahlen muss. Stichwort: Progressionsvorbehalt.

Ist Kurzarbeitergeld (KGA) wirklich steuerfrei?

Ja!

Was bedeutet Progressionsvorbehalt?

Jeder Steuerpflichtige hat seine Einkünfte nach seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Das Kurzarbeitergeld wird zu allen Einnahmen hinzu gezählt. Der Steuersatz ergibt sich also nicht nur aus dem regulären Gehalt, was man bekommen hatte.Damit ist das KGA doch für die Steuer relevant. Dieser Steuersatz wird zwar dann nur auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewendet und nicht auf die Summe des Kurzarbeitergeldes. Aber irritierend vielleicht erst einmal doch.

Pflicht zur Steuererklärung

Wenn Ihr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten habt, besteht die Pflicht zur Abgabe einerSteuererklärung! Stichwort: Lohnersatzleistungen.Abgabefrist ist der 31.7. des nächsten Jahres! Verlängert sich, wenn man Steuerberater hat. Ansonsten darauf achten, denn sonst kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen.

Noch mehr Infos hört Ihr im Interview mit SteuerberaterToni Jautz unten!

Interview mit Steuerberater Toni Jautz aus Halle

Ist Kurzarbeitergeld wirklich steuerfrei? Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
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  • Ist Kurzarbeitergeld wirklich steuerfrei? Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
  • Warum ist das so geregelt?
  • Was müssen die beachten?
  • Also auch sehr einzelfallspezifisch
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