Interview mit Dr. Hermann Gloistein

Corona und der Urlaubsantrag

Arbeitsrechtler Dr. Hermann Gloistein zu den geltenden Regeln

Wegen des Corona Lockdowns nimmt ja derzeit kaum ein Arbeitnehmer Urlaub. Manche hatten den aber bereits für 2021 beantragt.

Müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen und kann schon beantragter Urlaub vom ARbeitnehmen wieder zurück genommen werden?

Wir haben Arbeitsrechtler Dr. Hermann Gloistein aus Halle einmal gefragt.

Frage: Kann ich als Arbeitnehmer bereit beantragten und genehmigten Urlaub mit der Corona-Begründung wieder zurücknehmen?

Dr. Hermann Gloistein: Arbeitsrechtlich gilt auch in Corona-Zeiten, dass ein bewilligter Urlaub, dem ein Antrag vorausgegangen ist, verbindlich bleibt. Ein Arbeitnehmer kann nicht einseitig vom Urlaub zurücktreten, weil er sich nicht in der Lage sieht, im Urlaub das zu tun, was er machen möchte.

Das gilt einschränkungslos für Arbeitnehmer und für Beamte. Wenn ich mich als Arbeitnehmer von meinem beantragten und schon bewilligten Urlaub lossagen will, muss ich eine Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber treffen. Wenn der zustimmt, ist alles in Ordnung, wenn der Arbeitgeber aber darauf besteht, dass ich den Urlaub nehme, dann muss ich ihn nehmen.

Frage: Wie ist es denn andersherum, wenn sich der Arbeitnehmer ewig Zeit läßt mit seinem Urlaubsantrag. Kann der Firmenchef dann irgendwann sagen: So jetzt mußt Du aber langsam mal Deinen Urlaub nehmen?

Dr. Hermann Gloistein: Hier gilt, dass eine Zwangsbeurlaubung durch den Arbeitgeber auch nicht möglich ist. Der ARbeitgeber kann nicht bestlegen, das szu einer bestimmten Zeit im Jahr Urlaub zu nehmen ist. Aber: Der ARbeitgeber kann den Arbeitnehmer darauf hinweisen, die sogenannte Obliegenheit hat, seinen Urlaub zu beantragen. Wenn der ARbeitnehmer bis zuum Jahresende seinen Urlaub nicht beantragt, dann kann dieser Urlaubsanspruch verfallen.

Dr. Hermann Gloistein
Arbeitsrechtler RA Dr. Hermann Gloistein
Kann ich als Arbeitnehmer bereit beantragten und genehmigten Urlaub mit der Corona-Begründung wieder zurücknehmen?
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  • Kann ich als Arbeitnehmer bereit beantragten und genehmigten Urlaub mit der Corona-Begründung wieder zurücknehmen?
  • Wie ist es denn andersherum, wenn sich der Arbeitnehmer ewig Zeit läßt mit seinem Urlaubsantrag. Kann der Firmenchef dann irgendwann sagen: So jetzt mußt Du aber langsam mal Deinen Urlaub nehmen?
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