Interview mit Dr. Hermann Gloistein

Kann, darf oder muss ich ins Home Office?

Arbeitsrechtler Dr. Hermann Gloistein zu den nun geltenden Regeln

Deutschland soll, so weit es geht, ins Homeoffice. Weniger Arbeitskontakte bedeuten weniger Corona-Ansteckung, so der Gedanke dahinter. Das wirft natürlich Fragen auf! Was passiert, wenn ich mir im Homeoffice den Fuß verknicke zum Beispiel?

Wir haben mit dem Arbeitsrechtler Dr. Hermann Gloistein aus Halle gesprochen, welche Regeln für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten.

Frage: Darf mich der Arbeitgeber zwingen, ins Home Office zu gehen?

Dr. Hermann Gloistein: Grundsätzlich bin ich als Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Arbeit im Home Office zu leisten, etwas anderes gilt nur dann, wenn es dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt: also eine vertragliche Vereinbarung oder eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat. Dann ist eine solche Verpflichtung denkbar. Ansonsten gilt: Home Office muss vom Arbeitnehmer zugestimmt werden.

Frage: Bin ich als Arbeitnehmer im Home Office genauso unfallversichert, wie im "normalen" Büro, oder gibt es Abweichungen ? z.B. wenn ich beim Gang zur Toilette über ein Telefonkabel oder über herumliegendes Kinderspielzeug stolpere...

Dr. Hermann Gloistein: Hier gilt, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz grundsätzlich auch im Home Office zum Tragen kommt. Wenn ich bei der Verrichtung meiner Arbeitstätigkeit verunfalle, dann ist die gesetzliche Unfallversicherung für mich zuständig.

Wenn ich einen privaten Weg, der nicht unmittelbar mit der Arbeitstätigkeit zu tun hat, in der Wohnung zurück lege (z.B. Gang in die Küche um ein Glas Wasser zu holen), bin ich nicht unfallversichert. Hier ist eine Trennlinie zu ziehen zwischen der privaten Betätigung und der Verrichtung im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit.

Frage: Zählt der Weg vom Home Office in die KiTa als Arbeitsweg und bin ich auch dort unfallversichert?

Dr. Hermann Gloistein: Nein. Bei solchen Wegen besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallsversicherung. Allerdings ist hier beabsichtigt, zukünftig gesetztliche Änderungen herbeizuführen. Bis zu den Änderungen gilt die Regel, Wege außerhalb des Home Office-Bereichs (z.B. Einkaufen, KiTa) sind kleine versicherten Arbeitswege.

Frage: Viele Arbeitnehmer nutzen privates Eigentum, bspw. einen Laptop für berufliche Tätigkeiten im Home Office. Sollte dieses Eigentum Schaden nehmen, kaputt gehen oder durch Computer-Virenbefall unbrauchbar werden - habe ich dann meinem Arbeitgeber gegenüber Ersatzansprüche?

Dr. Hermann Gloistein: Ja, grundsätzlich bestehen Ersatzansprüche. Man spricht dann von sogenannten Aufwendungsersatzansprüchen des Arbeitnehmers. Wenn eingesetzte private Arbeitsmitte bei sachgemäßer Verwendung Schaden nehmen, ist dem Arbeitnehmer ein Sonderopfer abverlangt. Und das ist auszugleichen durch den Arbeitgeber.

Es gilt aber nur dann, wenn tatsächlich vorgesehen ist, dass private Technik oder sonstige private Gegenstände zur Verrichtung der Arbeit im Home Office finden. Es gilt nicht, wenn der Arbeitsnehmer selbst entscheidet einen Gegenstand (z.B. Stuhl) oder Arbeitsmittel (z.B. eigener Rechner) zu nutzen obwohl ihm der Arbeitgeber einen zur Verfügung gestellt hat.

Dr. Hermann Gloistein
Arbeitsrechtler RA Dr. Hermann Gloistein
Darf mich der Arbeitgeber zwingen, ins Home Office zu gehen?
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  • Darf mich der Arbeitgeber zwingen, ins Home Office zu gehen?
  • Bin ich als Arbeitnehmer im Home Office genauso unfallversichert, wie im "normalen" Büro, oder gibt es Abweichungen ? z.B. wenn ich beim Gang zur Toilette über ein Telefonkabel oder über herumliegendes Kinderspielzeug stolpere...
  • Zählt der Weg vom Home Office in die KiTa als Arbeitsweg und bin ich auch dort unfallversichert?
  • Viele Arbeitnehmer nutzen privates Eigentum, bspw. einen Laptop für berufliche Tätigkeiten im Home Office. Sollte dieses Eigentum Schaden nehmen, kaputt gehen oder durch Computer-Virenbefall unbrauchbar werden - habe ich dann meinem Arbeitgeber gegenüber
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