Mo, 20. April 2020
1 Minute
Viele unsere Freiheitsrechte sind wegen Corona weiter eingeschränkt, bis mindestens 3.Mai gelten Kontaktsperren, der Aufenthalt im Freien ist eingeschränkt, größere Gruppen dürfen sich nicht treffen.
Wer gegen die Auflagen verstößt muß mit einem Bußgeld, einer Geldstrafe oder bei schweren Verstößen sogar mit Gefängnis rechnen.
Darüber sprechen wir jetzt mit Rechtsanwalt Hermann Gloistein aus Halle.