Das Coronavirus stellt Unternehmen vor ungeplante Komplikationen. Hier sind die wichtigsten Informationen für Unternehmerund Arbeitgeberim Überblick.
Alle Informationen für einen betrieblichen Pandemieplan gibt es nun als FAQ. Wir haben einige Punkte zusammengefasst.
Hier berichtet die International Air Transport Association (IATA) über Einschränkungen im Luftverkehr mit einzelnen Staaten.
Reisehinweise für China gibt es beim Auswärtigen Amt.
Über Auswirkungen auf das Messegeschehen berichtet die Deutsche Messe AGsowie der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft.
Wenn bei Mitarbeitern Symptome des Virus auftreten, beachten Sie folgende Schritte:
Notwendige Überbrückungskredite können über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Hier finden Sie die zuständige Bürgschaftsbank.
Es gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgeltes, welches der Arbeitgeber zahlen muss. Innerhalb von 3 Monaten kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.
Selbstständige mit einem Betrieb oder einer Praxis können bei der zuständigen Behörde einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen.
Weitere Fragen für Arbeitgeber werden im FAQ der DIHK beantwortet.