Infektion

Infektionsschutzgesetz angepasst

Geht es um eine Impfpflicht? Alle Infos und Experten im Interview!

Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die von der großen Koalition geplanten Änderungen imInfektionsschutzgesetzfreigemacht.

Im Bundestag stimmten 413Abgeordnete für die Reform, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen. 235 stimmten dagegen, 8enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung. Anschließend gab es in einer Sondersitzung des Bundesrates auch von der Mehrheit der Bundesländer die Zustimmung zum sogenannten dritten Bevölkerungsschutzgesetz. Nach der Ausfertigung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann es in Kraft treten.

Warum die Änderung?

Seit dem 11. März leben wir offiziell in und mit der Corona-Pandemie. Und seitdem versuchen Bundesregierungund Länderregierungen die Pandemie einzudämmen. Dabei berufen sie sich auf das Infektionsschutzgesetz.

Dieses Gesetz soll geändert werden und heute im Eiltempo den Bundestag und den Bundesrat passieren. Warum so schnell und was da beschlossen werden soll, das erklärtTorsten Rößler, radio SAW Politik-Redakteur und Leiter des Landesstudios Halle.

Bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes geht es um Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Schließungen von Geschäften und Verbote von Veranstaltungen. Dagegen wollen auch mehrere Demonstranten protestieren. Sie befürchten massive Eingriffe in die Grundrechte bis hin zu einer Diktatur. Wir haben einen Politikwissenschaftler und einen Rechtswissenschaftler befragt:

Politikwissenschaftler Dr. Sven Siefken zu Grundrechten

Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Winfried Kluth zu Grundrechten

Warum war die Änderung bzw. Anpassung des Gesetzes notwendig?

Torsten Rössler: Das Bevölkerungsschutzgesetz, wie es genau heißt, stammt aus einer Zeit, als niemand ernsthaft geglaubt hat, dass wir es einmal mit einer so lang andauernden, weltweiten Infektionslage zu tun bekommen. Niemand hat geahnt, dass wir uns mit Inzidenzen, R-Werten, Kontaktbeschränkungen und Lockdownregeln herumschlagen müssen.

Die Corona-Virus-Praxis hat die juristische Theorie eingeholt. Vieles, was da in den vergangenen Monaten in diversen Verordnungen beschlossen wurde, war überhaupt nichts rechtssicher und ist ja auch in über 60 Eilverfahren von Gerichten einkassiert worden. Deshalb soll der Infektionsschutzparagraph 28 eine Ergänzung 28a bekommen und Schutzmaßnahmen konkretisieren. Also, was genau ist unter welchen Umständen erlaubt und was nicht.

Das klingt ja erstmal vernünftig. Gegen diese geplante Änderung regt sich aber auch Widerstand. So ist in Berlin eine Demonstration geplant und auch aus der Opposition kommt Kritik, warum ist das so?

Torsten Rössler: Viele stört das unglaubliche Tempo, mit dem so eine wichtige Gesetzesänderungen durchgepeitscht wird. Alles an einem Tag bis zur Unterschrift des Bundespräsidenten, das erscheint tatsächlich sehr hastig.

Ein weiterer Kritikpunkt: dem Staat werde es noch einfacher gemacht, das Leben seiner Bürger einzuschränken. Grundrechte, wie die Demonstrationsfreiheit würden so gut wie abgeschafft, weil der Staat mit dem Infektionsschutz so ziemlich alles begründen könne.

Ob das wirklich so ist, darüber sind sich selbst hochrangige Juristen nicht einig. Die Praxis in der Anwendung wird es zeigen. Fakt ist und das muß man immer wieder klarmachen: das Grundgesetz steht über allem und wird auch durch eine Pandemie nicht ausgehebelt, daran hat sich nichts geändert.

Es war ja zu lesen, dass über das neue Infektionsschutzgesetz auch ein neues Impfschutzgesetz mit einer Impfpflicht kommen würde. Ist das so?

Torsten Rössler: Nein. Ich glaube, da sind Begrifflichkeiten verwechselt worden. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist von einer Impfpflicht nicht die Rede.

Kritik am aktuellen Infektionschutzgesetz gab es auch, weil die gewählten Volksvertreter, im Bundestag oder den Landtagen kein Mitspracherecht hatten. Ändert sich das jetzt?

Torsten Rössler: Nein, nur heute haben die Abgeordneten die Chance mitzureden und abzustimmen. Das war es dann aber, auch künftig entscheiden im Pandemiefall die Regierungen, was uns Bürgern verboten wird oder erlaubt bleibt.

Torsten Rössler
radio SAW Redakteur und Leiter Landesstudio Halle Torsten Rössler
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Bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes geht es um Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Schließungen von Geschäften und Verbote von Veranstaltungen. Dagegen wollen auch mehrere Demonstranten protestieren. Sie befürchten massive Eingriffe in die Grundrechte bis hin zu einer Diktatur.

Wie sieht Politikwissenschaftler Dr. Sven Siefken von der Martin-Luther-Universität in Halle die Situation?

Schlittern wir in eine Diktatur?
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  • Schlittern wir in eine Diktatur?
  • Die Anpassung ist nicht für alle nachvollziehbar...
  • Wann wird aufgeboben?
  • Es ist also Geduld gefragt?

Wir haben auch Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität in Halle hat sich zu den Änderung des Infektionsschutzgesetzes befragt.

Warum ändert bzw. novelliert die Politik nun das Infekitonsschutzgesetz?
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  • Warum ändert bzw. novelliert die Politik nun das Infekitonsschutzgesetz?
  • Sie haben den Gesetzesentwurf gelesen, wie bewerten Sie denn diese Anpassung?
  • Das heißt?
  • Haben wir das richtig verstanden, es wird sogar DEMOKRATISCHER?
  • Glauben Sie, dass Einschränkungen, Gesetze, die jetzt wegen Corona gelten, irgendwann zurückgenommen werden?
  • Haben Sie aber denoch Verständnis für die Sorgen und Ängste mancher Bürger?
  • Und wie stehen Sie zu Demos jetzt in Pandemiezeiten?
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