Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat den Kommunen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenenImpfpflichtUnterstützung zugesagt. «In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir uns auf einheitliche Verfahren verständigen», sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag im Anschluss an eine Video-Schalte mit Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte, von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund.
So werde die Einrichtung einer IT-Plattform geprüft und vorbereitet. Darüber könnten beispielsweise behördliche Anordnungen oder Musterbescheide ausgetauscht werden, um die Umsetzung vor Ort zu erleichtern.
Die bundesweite Corona-Impfpflichtfür Einrichtungen im Gesundheitswesen gilt ab dem 15. März. In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen beschäftigtes Personal muss dann nachweisen, gegen Covid-19 geimpft zu sein. Ausnahmen gibt es für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Der neue Covid-19-Impfstoff des US-Herstellers Novavax soll im Februar vorliegen. Dieser gilt als eine Art Totimpfstoff und könnte damit Impfskeptikern entgegenkommen, die die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna ablehnen.