Zwölf Jahre ist es her, dass eine Firma in alten Tongruben tonnenweise Hausmüll entsorgte. Nach einem aufwendigen Prozess wurden die Verantwortlichen nun erstmals verurteilt. Ihnen drohen aber noch härtere Strafen.
Mehr als drei Jahre nach Prozessbeginn hat das Landgericht Stendal drei Männer wegen illegaler Müllentsorgung in der Tongrube Vehlitz (Jerichower Land)zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht verurteilte einen der beiden Hauptangeklagten am Montag zu viereinhalb Jahren Gefängnis. Außerdem zog das Gericht 156000 Euro von dem Mann ein, die er mit der Entsorgung verdient hatte. Den zweiten Hauptangeklagten verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Ein Gehilfe der beiden wurde zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, drei weitere Angeklagte sprach das Gericht hingegen frei.
Vor etwa zwölf Jahren war bekannt geworden, dass in den Gruben Möckern und Vehlitz jahrelang illegal haushaltsähnlicher Müll eingelagert wurde. Die beiden Hauptangeklagten waren Geschäftsführer der inzwischen insolventen Firma, die den Müll dort verkippte. Rund 900 000 Tonnen Abfall ließ das Unternehmen zwischen September 2005 und März 2008 allein in der Grube Vehlitz verschwinden.
Eigentlich sollten die Gruben, in denen früher Ton abgebaut wurde, mit Bauschutt aufgefüllt werden. Denn Haushaltsmüll verrottet, bildet Gase, und es können sich giftige Stoffe lösen. Durch den Vorfall entstand ein Umweltschaden in Millionenhöhe. Das zuständige Landesamt für Bergbau und Geologie (LAGB) hatte nach eigenen Angaben bis Ende 2019 fast 25 Millionen Euro ausgegeben, um die Gefahr von giftigen Stoffen und Gasen zu bannen. Im Januar hatte es geheißen, die Absicherung der Tongrube Vehlitz, einem Ortsteil von Gommern, solle in drei Jahren abgeschlossen sein.
Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft:Die hatte für den faktischen Geschäftsführer eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren und eine Einziehung von 3,4 Millionen Euro und für den eingetragenen Geschäftsführer sechs Jahre Haft und eine Einbeziehung von 425 000 Euro gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Beteiligten können binnen einer Woche Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen. Der Prozess hatte sich mehr als drei Jahre und über 150 Verhandlungstage hingezogen.
Grund dafür war neben der umfangreichen Beweismittelaufnahme unter anderem, dass den Männern in einem zweiten Prozess auch die illegale Müllentsorgung in der Grube Möckern vorgeworfen wird. In diesem bereits seit 2015 laufenden Prozess werden am Donnerstag die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen zwischen 16 Monaten und viereinhalb Jahren.