Ikea

Ikea öffnet doch nicht in NRW

Trotz der Sondererlaubnis der Landes wird die Möbelkette Ikea ihre Filialen in Nordrhein-Westfalen am Montag noch nicht öffnen.

Man wolle den nötigen Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz gerecht werden und dies sei so kurzfristig nicht zu leisten, sagte eine Sprecherin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

«Natürlich wollen wir aber so schnell wie möglich wieder öffnen.»Ob dies in der kommenden Woche geschehen könne, sei aber noch unklar. Die schwedische Kette betreibt im bevölkerungsreichsten Bundesland elf Möbelhäuser.

Zwar ist die Fläche der Möbelhäuser bei Ikea eigenen Angaben zufolge teilweise rund 30 mal so groß wie die erlaubten 800 Quadratmeter, auf denen die Wiedereröffnung des Handels vom Bund erlaubt wurde.

Die Essener KaufhausketteGaleriaKarstadt Kaufhof will indes gerichtlich klären lassen, ob ihre Warenhäuser geschlossen bleiben müssen. Das Unternehmen wende sich in einem Eilverfahren gegen die Corona-Schutzverordnung, teilte das Oberverwaltungsgericht des Landes am Freitag in Münster mit. Das Land hat Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. Eine Entscheidung soll in dieser Woche nach Angaben des Gerichts nicht mehr fallen.

Ab Montag gelten neue Vorgaben für den Einzelhandel. Große Kaufhäuser wie Karstadt und Kaufhof müssen demnach weiterhin geschlossen bleiben. Die von Bund und Ländern vorgegebene langsame Öffnung des Handels sieht nämlich vor, dass nur Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ab Montag wieder unter bestimmten Sicherheitsauflagen öffnen dürfen. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass nicht alle Läden auf einmal aufmachen und die Innenstädte dadurch wieder zu voll werden.

Allerdings hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Sonderweg eingeschlagen:Es erlaubt zusätzlich die Öffnung von Möbelhäusern - sowie von Babyfachmärkten. Mehrere Handelsketten und Verbände hatten bereits kritisiert, dadurch entstehe eine willkürliche Wettbewerbsverzerrung.

Nach Angaben einer Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts bezieht sich der Eilantrag der Kaufhauskette auf die bisherige Regelung der Corona-Schutzverordnung, in der die 800-Quadratmeter-Regelung noch nicht vorkam. Es seit aber möglich, dass die kommende Neuregelung beziehungsweise die Änderung der Schließungsregeln in das Verfahren einbezogen werde.

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