Eine sogenannte Zentrale Zahlstelle Justiz mit Sitz in Berlin verschickt derzeit Rechnungen für Handelsregistereinträge des Amtsgerichts Osnabrück. 830 Euro sollen innerhalb von drei Tagen bezahlt werden. Die Schreiben gingen ein, unmittelbar nachdem vorgenommene Eintragungen veröffentlicht worden waren.
Es sei nicht auszuschließen, so die IHK, dass auch für Einträge in die Handelsregister bei anderen Amtsgerichten solche falschen Kostenrechnungen versandt werden. Die IHK rät dringend, solche Forderungen sehr gründlich zu prüfen und nicht zu bezahlen. Echte Rechnungen in derartigen Angelegenheiten würden vom Gericht selbst versandt und seien stets an die Landeskasse zu entrichten.
„Die Schreiben der ominösen Zentralen Zahlstelle Justiz sind täuschend echt gestaltet“, erklärt Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin Recht und Fair Play der IHK: Sie trügen ein Adler-Signet, bezögen sich auf konkrete Rechtsgrundlagen, enthielten eine Rechtsmittelbelehrung und eine Grußformel des Gerichtes. So werde höchst geschickt ein amtlicher Eindruck suggeriert. Und weil die Rechnung nach einer tatsächlich erfolgten Eintragung ins Haus flatterte, könnten die Betroffenen leicht einem Irrtum unterliegen und die erwarteten Kosten für den erfolgten Eintrag begleichen – „nur eben auf das falsche Konto“, warnt Jähner. „Man muss schon ganz besonders aufmerksam sein, um diesen Betrug zu erkennen.“
Betroffene aus Sachsen-Anhalt können sich an die IHK wenden: per Telefon unter 0345 2126-226 oder per E-Mail an ujaehner@halle.ihk.de.