IBAN wird zur Pflicht

Seit dem 1. Februar müssen auch Verbraucher für Überweisungen und Lastschriften in Euro die internationale Kontonummer IBAN nutzen. "Kunden, die sich zum 1. Februar nicht umstellen, laufen Gefahr, dass ihre Überweisung nicht ausgeführt wird und dass das Zeit kostet", warnte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele. Das könne auch Geld kosten, wenn ein Zahlungsziel verfehlt wird, etwa wenn ein Bußgeld nicht rechtzeitig bei der Behörde ankommt, weil bei der Überweisung alte Kontonummer und alte Bankleitzahl benutzt wurden, oder eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wird und in solchen Fällen Mahngebühren oder Verzugszinsen fällig werden.

Die IBAN ("International Bank Account Number") soll dazu beitragen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend zu standardisieren und so zu beschleunigen. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Vor dem 1.2. wurden bei Geschäftsbanken in Deutschland noch rund zehn Prozent der täglich 24 Millionen Überweisungen mit alten Kontodaten eingereicht, sagte Thiele. Er betonte: "Ab dem 1. Februar muss jeder Privatkunden die IBAN nutzen. Ich habe Sorge, dass das bei allen entsprechend klappt. Nicht jeder nutzt Online-Banking, viele Kunden haben noch alte Überweisungsträger in der Schublade."

Der Nutzen liegt auf der Hand, in der Praxis aber fürchten viele Bankkunden die neue "International Bank Account Number" als bürokratisches Ungetüm.

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