Ein Mann mit Handschellen wartet auf den Gerichtsprozess

Hotelier in Osterweddingen getötet

Urteil: mehrjährige Haftstrafen

Im Prozess um den Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen (Landkreis Börde) sind die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg verhängte am Dienstag gegen einen 21-Jährigen eine Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten, ein 22-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Für beide wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

«Die Tat dauerte nur wenige Minuten, aber für das Leben der Hoteliersfamilie und den Betrieb des Hotels war von heute auf morgen alles anders», sagte Richterin Anne-Marie Seydell in ihrer Urteilsbegründung. Die beiden jungen Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2020 den Hotelier in Osterweddingen zu Tode geprügelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Abend des 15. Oktober hatten die beiden Angeklagten laut Gericht zu Abend gegessen und ausgiebig Alkohol getrunken. Anschließend fuhren sie nach Magdeburg, wo sie in einer Bar weiter Alkohol zu sich nahmen. Am frühen Morgen des 16. Oktober fuhren sie zurück nach Osterweddingen, wo sie ihr Auto auf dem Parkplatz eines Hotels parkten. Nach dem Aussteigen traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab.

Wegen der lauten Musik aus dem Auto wachte die Frau des Hoteliers auf und weckte ihren Mann. Er ging daraufhin nach unten und stellte die Randalierer zur Rede. Die beiden griffen den 58-jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff, schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Der Hotelier erlitt dabei unter anderem eine Hirnschwellung, erbrach sich und erstickte an seinem Mageninhalt.

Bei beiden Angeklagten wurde ein hoher Blutalkoholspiegel festgestellt. Der Ältere hatte 2,83 Promille, wodurch das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit feststellte. Der Jüngere hatte 2,55 Promille Alkohol im Blut. Bei ihm konnte das Gericht eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen.

Die Richterin sah keine Notwehrhandlung der beiden Angreifer, aber auch keinen Vorsatz. Beide hätten aber billigend in Kauf genommen, dass ihr Opfer zu Tode kommt.

Angeklagt waren die beiden Männer ursprünglich wegen Mordes. Doch bereits die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyers vom Mordvorwurf abgerückt. Die Familie des Hoteliers, die in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, blieb bei ihrem Mordvorwurf. Die Witwe des Hoteliers und ihre beiden Söhne verfolgten die Urteilsverkündung sichtlich betroffen.

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