Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dem Bundeskabinett eine Verordnung vorgelegt, mit der die von Bund und Ländern besprochenenHomeoffice-Vorgaben für Unternehmen umgesetzt werden sollen. In der sogenannten "Corona-Arbeitsschutzverordnung" heißt es:„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Arbeitnehmer sind aber nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Wer nicht im Homeoffice arbeiten will, der muss auch nicht.
DieHomeoffice-Verordnung, mit der auch Schutzvorgaben am Arbeitsplatz im Betrieb verschärft werden, wird nur einige Wochen in Kraft sein.Die Verordnung gilt ab Mittwoch, 27. JanuarbisMontag, 15. März.
"Mir geht es jetzt nicht darum, Unternehmen zu quälen oder ständig zu kontrollieren", sagte der SPD-Politiker. Jeder müsse sich in diesem Land an Recht und Gesetz halten und viele Unternehmen zeigten, was möglich sei. "Jetzt müssen es alle." Das Ministerium spricht in den Erläuterungen zu der Verordnung von einer "Pflicht",Homeofficeanzubieten, "soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist".
Arbeitgeber seien rechtlich verbindlich gehalten zu schauen, woHomeofficemöglich sei und müssten ihren Beschäftigten dies dann anbieten, sagte Heil. Auf die Frage, wie das kontrolliert werden solle, riet er dazu, dass Arbeitnehmer zunächst mit ihrem Arbeitgeber sprechen sollten oder sich im Zweifelsfall an den Betriebsrat und im "äußeren Konfliktfall" an die Arbeitsschutzbehörden der Länder wenden sollten. Nur im Zweifelsfall würden die Behörden kontrollieren und im "allergrößten Notfall" seien auch Bußgelder möglich. Das stehe aber nicht im Vordergrund, sagte der Minister. Er sprach von tiefen Eingriffen in das wirtschaftliche Leben des Landes. "Diese Maßnahmen sind aber notwendig und deutlich weniger restriktiv als in anderen Bereichen der Gesellschaft."