Der Herbst ist da und schon jetzt liegen jede Menge Blätter auf Straßen und Fußwegen. So lange es trocken ist, kein Problem, aber auf feuchtem Laub kann man schon mal ausrutschen.
Wer ist eigentlich dafür zuständig, dass das Laub entfernt wird?
Beim Herbstlaub ist es wie beim Schnee im Winter.
Bei Einfamilienhäusern muss der Eigentümer dafür sorgen, dass das Laub auf dem Gehweg vor dem Haus verschwindet. Bei Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich auch der Eigentümer dafür verantwortlich, aber der kann die Kehrpflicht auf die Mieter übertragen. Das muss dann aber im Mietvertrag stehen und der Eigentümer muss dem Mieter auch die entsprechenden Geräte zur Verfügung stellen.
Auch wenn das Laub nicht von den eigenen Bäumen stammt, sondern vom Nachbargrundstück rüber weht, muss es trotzdem entfernt werden und dafür gibt es eine schöne juristische Begründung: Wer die Vorzüge einer begrünten Wohnlage genießt, muss auch die saisonbedingten Einwirkungen der Begrünung dulden. Schön, oder?
Wie schnell tropft Regen? Wieviele Menschen wurden schon von Meteoriten getroffen? Der Tag ist voller kleiner Geheimnisse und radio SAW deckt sie auf.