Schaulustige fotografieren neben einer Lärmschutzwand mit ihren Smartphones eine Unfallstelle

Harte Strafen für Gaffer und Spanner

Das heimliche Fotografieren unter den Rock (englisch: Upskirting) oder in den Ausschnitt (englisch: Downblousing) ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat derBundestagam frühen Freitagmorgen verabschiedet.

Durch die jetzt beschlossene Reform müssen die Täter nun mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das Strafrecht nur lebende Unfallopfer.

«Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar», erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sei eine schamlose Verletzung der Intimsphäre. Auch Bilder von Unfallopfern verletzten jeden menschlichen Anstand. «Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.»

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