Mi, 9. August 2023
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Die Hallesche Wohnungsgesellschaft HWG darf wegen der Erneuerung von bereits vorhandenen Rauchwarnmeldern die Miete nicht erhöhen. Das sei keine Modernisierungsmaßnahme urteilte jetzt der Bundesgerichtshof.
Die HWG hat damit eine Niederlage einstecken müssen. Peter Scharz vom Mieterrat in Halle sagte zu dem Urteil: Betroffene sollte Widerspruch einlegen, wenn der Austausch der Rauchmelder zu höheren Nebenkosten geführt hat.
Die HWG habe sich so zu Unrecht 2 Millionen Euro eingesteckt.