Die Verkehrsbetriebe in Halle und Magdeburg verschärfen die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In allen Fahrzeugen muss dortnun eineFFP2-Maskegetragen werden, wenn die7-Tage-Inzidenzan drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert 100 liegt. Medizinische OP-Masken sind nicht mehr ausreichend.
Die Regelung gilt aktuell ab Samstag, den 24. April, um 0:00 Uhr. Somit müssen alle Fahrgäste in den Straßenbahnen und Bussen Atemschutzmasken (FFP2oder vergleichbar) tragen. Kinder unter 6 Jahre sind von der Tragepflicht ausgenommen.
Die Verkehrsbetriebe reagieren damit auf das4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, also die Bundesnotbremse.
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert 100 liegt, sind auch wieder OP-Masken zulässig. Über den aktuellen Inzidenzwert informieren wir Euch auf dieser Seite: Inzidenzzahlen
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