Halle-Prozess auf der Zielgeraden

Aufschiebung scheitert, Schlussplädoyers folgen

Nachdem der Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle am Dienstag ins Stocken geriet, könnte das Gericht am Mittwoch (9.30Uhr) die Beweisaufnahme schließen.Dann könnten die Prozessbeteiligten mit den Plädoyers beginnen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die vorsitzende Richterin Ursula Mertens einen Antrag der Verteidigung auf einen weiteren Gutachter ablehnt.

Sollte das Gericht dem Antrag hingegen zustimmen, könnte der Gutachter frühestens Anfang Dezember vernommen werden und vorher auch die Beweisaufnahme nicht geschlossen werden. Das Gericht hatte zuvor angekündigt, dass möglicherweise schon bei der Verhandlung am Dienstag die Plädoyers beginnen könnten. Daraus wurde allerdings nichts, da Nebenklage und Verteidigung noch zahlreiche Anträge stellten.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin eine Passantin, später noch einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen. Der 28-jährige Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet. Seit Juli läuft vor dem OLG Naumburg der Prozess, der aus Platzgründen in Magdeburg stattfindet.

Die Verteidigung hatte am Dienstag Zweifel an der Vollständigkeit des psychiatrischen Gutachtens über den Angeklagten angemeldet und daher den zusätzlichen Gutachter beantragt. Der Angeklagte hatte angegeben, nachdem er an der Tür der Synagoge gescheitert war, seine Umgebung nur noch in einem durchgehenden Rotton gesehen zu haben. Die Verteidigung hält das für ein Anzeichen von Migräne, der Angeklagte sei dadurch möglicherweise beeinträchtigt gewesen. Da der psychiatrische Gutachter dem nicht folgen wollte, beantragten die Anwälte des Angeklagten, noch einen Neurologen dazu zu befragen.

Neben dem Antrag der Verteidigung muss das Gericht auch noch über mehrere Anträge der Nebenklage entscheiden. So hatten Anwälte von Überlebenden am Dienstag unter anderem gefordert, noch den Extremismus-Forscher Matthias Quent als Sachverständigen zu befragen.

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