Haushalt

Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Beantragung ab 29. März möglich

Ab dem 29. März haben kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit Härtefallhilfen zu beantragen, um die Folgen der Energiekrise abzumildern.

Obwohl Sachsen-Anhalt damit laut Wirtschaftsminister Sven Schulze eins der ersten Bundesländer sei, welches ist die Maßnahme umsetze, zeigte sich dieser nicht zufrieden.

Denn ursprünglich hatte der Bundeskanzler 1 Milliarde Euro versprochen, nun seien es 400 Millionen für alle Länder.

Insgesamt stehen Sachsen-Anhalt nun 10,8 Millionen Euro an Härtefallhilfen zur Verfügung, welche bei der Investitionsbank Sachsen Anhalt zu beantragen sind.

Zur Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz in Sachsen-Anhalt sowie Freiberufler, Selbstständige sowie landwirtschaftliche Betriebe.

Entlastet werden sollen Antragsteller rückwirkend für das Jahr 2022, wenn sie aufgrund gestiegener Energiepreise und trotz der in Kraft getretenen Energiepreisbremsen 2023 in eine existenzbedrohende Lage geraten sind.

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