Flugreise

Gutscheinlösung für Pauschalreisen weiterhin freiwillig

Ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine

Durch die aktuelle Corona-Krise sind viele Touristen von Absagen und Stornierungen ihrer Reisen betroffen. Das Akzeptieren von Gutscheinen ist aber weiterhin freiwillig. Verbraucher, die einen Gutschein ablehnen, behalten also ihren Erstattungsanspruch in Geld. Die Rückerstattung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem erklärten Rücktritt erfolgen. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht ist mit Wirkung vom 31.7.2020 in Kraft getreten.

Freie Wahl zwischen Gutschein oder Rückzahlung

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat jetzt bekanntgegeben, dass die Praxis aber oft anders aussieht und Verbraucher zu Umbuchungen oder Gutscheinen gedrängt werden. Eine Rückzahlung der Gelder würde nur selten erfolgen und Gutscheine würden trotz Ablehnung einfach zugesendet werden. Hier ist es wichtig zu wissen: Der Verbraucher hat das Recht, zwischen einem Gutschein und einer Rückzahlung des bis dato gezahlten Reisepreises zu wählen. Gutscheine sollen für Verbraucher nun lukrativer sein, weildas Gesetz neben der Insolvenzabsicherung auch eine ergänzende staatliche Absicherung bis zur vollen Höhe der gezahlten Summe vorsieht.

Servicetelefon für Fragen

Wenn Verbraucher bereits einen Gutschein angenommen haben, dürfen Gutscheinbesitzer eine Anpassung an die nun geltende Gesetzeslagevon ihrem Reiseveranstalter verlangen. Bei Fragen zur freiwilligen Gutscheinlösung im Pauschalreiserecht gilt das landesweite Servicetelefon unter (0345) 2927800.

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