Gutscheine statt Auszahlung

Gutscheine statt "Geld zurück" für Tickets?

Darauf müsst Ihr achten!

Die Bundesregierung hat auf die brenzlige Situation vieler Konzertveranstalter aufgrund der Corona-Pandemie reagiert und am 15. Mai ein Gesetz verabschiedet, wonach auch Veranstaltungsgutscheine anstelle vonEintrittspreisen ausgehändigt werden können. Das gilt für Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport-, oder sonstigen Freizeitveranstaltungen, die wegen der Pandemie nicht stattfinden konnte.

Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret?

Die gesetzliche Regelung zum Veranstaltergutschein sieht vor, dass Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte für eine unserer Veranstaltungen die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte, und bei der Sie einen eventuellen Nachholtermin nicht wahrnehmen können oder wollen, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein erhalten können. In den meisten Fällen wird es Nachholtermine für ausgefallene Veranstaltungen geben und die Tickets behalten Gültigkeit für die neuen Termine, sofern der Inhaber diese besuchen möchte.
Wird anstelle einer Erstattung ein Veranstaltergutschein ausgestellt, so kann dieser vom Inhaber jederzeit beim Erwerb eines Tickets für eine unserer Veranstaltungen eingelöst werden. Sollte der Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst werden, kann der Inhaber auch die Barauszahlung des Gutscheinwerts verlangen.

Welche Tickets sind betroffen?

Für Ticketkäufer bedeutet das: Sie müssen vorübergehend auch Gutscheine akzeptieren, um die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen zu schützen. Betroffen sind alle Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden - für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Vorträge, Lesungen, Fußballspiele und andere Sportwettkämpfe.Auch Dauerkarten und Abos für Theater oder Fitnessstudios sollen überGutscheinekompensiert werden.

Ist eine Auszahlung trotzdem möglich?

Die Wertgutscheine können entweder für eine Nachholveranstaltung oder für ein anderes Angebot des Veranstalters eingelöst werden. Kunden können aber eine Auszahlung verlangen, wenn ein Gutschein wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist. Nicht eingelösteGutscheinewerden Ende 2021 ausgezahlt.

Welche Vorteile hat die Gutscheinlösung für Kunden und Veranstalter?

Die Veranstaltergutscheine sichern uns als Veranstalter angesichts der Belastungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote die für den Fortbestand unseres Geschäftsbetriebs notwendige Liquidität. Sie tragen auf diese Weise entscheidend dazu bei, massenhafte Veranstalterinsolvenzen und eine schwere und dauerhafte Schädigung der deutschen Kulturlandschaft zu verhindern.
Für den Ticketinhaber gewährleistet die Gutscheinlösung, dass er den Gegenwert des Tickets weiterhin für den Besuch eines Events einsetzen kann.

Was muss ich machen, um einen Veranstaltergutschein zu erhalten?

Sie erhalten den Gutschein an der jeweiligen Vorverkaufsstelle, an der Sie die Tickets erworben haben. Sollten Sie die Tickets online gekauft haben erfolgt die Abwicklung über die Eventim Hotline.
Wenn Ihr Event von uns für die Gutscheinlösung freigegeben wurde, dann kontaktiert Eventim Sie umgehend per E-Mail. Sie können allerdings auch rund um die Uhr auf www.eventim.de überprüfen, ob es zu Ihrer Veranstaltung neue Informationen gibt. Wenn die Gutscheinlösung für Ihr Event aktiviert wurde, werden Ihnen diese Option und die weiteren notwendigen Schritte dargestellt.

Werden für die Ausstellung des Veranstaltergutscheins Gebühren fällig?

Nein. Für die Ausstellung und den Versand des Veranstaltergutscheins fallen keine Kosten an.

Was ist, wenn ich den Veranstaltergutschein i.H.v. z.B. 120€ für ein neues Ticket i.H.v. 100€ einlöse? Was passiert mit den 20€?

Wenn Sie mit Ihrem Veranstaltergutschein ein Ticket erwerben, dessen Preis unter dem Wert des Gutscheins liegt, dann verbleibt nach dem Kauf die Differenz als Restbetrag auf dem Gutschein. Sie können den Restbetrag des Veranstaltergutscheins bei ihrem nächsten Ticketkauf für die eines unserer Events einlösen. Diese können Sie auf unserer Website oder auf www.eventim.de nach Eingabe Ihres Gutscheincodes einsehen

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