Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten sollen ab kommendem Jahr Aufschläge auf ihre Bezüge erhalten. Das Bundeskabinett beschloss heute den entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Profitieren sollen all jene mit mindestens 33Jahren Beitragsleistungen für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege. Eine Einkommensprüfung soll sicherstellen, dass nur Menschen den Aufschlag erhalten, die ihn auch brauchen.Die für die Grundrente vorgesehene Einkommensprüfung soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden, damit die Rentner mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand konfrontiert werden."
Das Bundesministerium für Soziales und Arbeit schreibt auf seiner Homepage: "Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Grundrente erhält, wer mindestens 33 Jahre "Grundrentenzeiten" erworben hat. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Die eigene Rente soll dann in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen "Zuschlag" bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80%des Durchschnittsverdienstes) erhöht werden. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten soll der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.
Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Sie ist nicht bedingungslos, sondern setzt auf der Vorleistung in Form einer langen Beitragszahlung der Versicherten auf. Dadurch wird sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung zur Rentenversicherung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt.
Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und über die Feststellung des Grundrentenbedarfes. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt zunächst ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250Euro für Alleinstehende (15.000Euro im Jahr) und 1.950Euro für Eheleute oder Lebenspartner (23.400Euro im Jahr). Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden auch den Betrag von 1.600Euro (19.200Euro im Jahr)bzw.bei Eheleuten oder Lebenspartnern von 2.300Euro (27.600Euro im Jahr), ist das über diesen Betrag liegende Einkommen vollständig auf die Grundrente anzurechnen.
Die für die Grundrente vorgesehene Einkommensprüfung soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Ziel ist, dass die Rentnerinnen und Rentner mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand konfrontiert werden."
Im Startjahr 2021 soll dieGrundrentedie Steuerzahler 1,3 Milliarden Euro kosten.