Sachsen-Anhalts Beitrag „Grasedanz im Harz“ ist in Deutschlands Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Das hat die Kulturministerkonferenz in ihrer Sitzung am Freitag, 13. März 2020 beschlossen, teilte dieStaatkanzlei am Montag mit.
Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßt die Eintragung in das Verzeichnis: „Das immaterielle Kulturerbe ist von großer Bedeutung für die kulturelle Identität einer Gesellschaft. Die Aufnahme des Grasedanzes in das bundesweite Verzeichnis bedeutet eine enorme Wertschätzung dieser einzigartigen Tradition und trägt zum Verständnis der Lebenswirklichkeit vergangener Generationen bei.“
Mit der Eintragung war die Kulturministerkonferenz der Empfehlung eines Expertenkomitees für immaterielles Kulturerbe gefolgt. Der „Grasedanz im Harz“ ist ein dreitägiges Brauchtumsfest, das seit 1885 anlässlich des Abschlusses der Heuernte begangen wird. Im Mittelpunkt der Feierlichkeiten stehen die Wahl der Grasekönigin und der Heuprinzessin.
Neben dem „Grasedanz“ wurden sechs weitere Kulturformen sowie zwei Gute Praxisbeispiele in das Verzeichnis als immaterielles Kulturerbe aufgenommen, darunter die deutsche Friedhofskultur und das Handwerkliche Bierbrauen.
Außerdem hat sich die Kulturministerkonferenz dafür ausgesprochen, einen multinationalen Antrag zur Nominierung der Flößerei, die in Sachsen-Anhalt ebenfalls eine starke Tradition hat, für die weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit zu unterstützen. Voraussetzung für die Aufnahme in die internationalen UNESCO-Listen ist, dass die Kulturformen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gelistet sind. Für die „Flößerei“, ist das seit 2015 der Fall.
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wird seit 2013 von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Als Immaterielles Kulturerbe können nur lebendige Traditionen anerkannt werden, aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Aktuell sind über 100 Kulturformen im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen. Aus Sachsen-Anhalt wurden bisher die Spergauer Lichtmeß, das Finkenmanöver im Harz, die Salzwirker-Brüderschaft Halle, die Schachtradition Ströbeck sowie der Pfingsttanz in der Verbandsgemeinde Grund-Helbra in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.