Photovoltaik auf Kläranlage

In Goslar muss eine Solaranlage wieder vom Dach

Das Haus steht im UNESCO-Weltkulturerbe

In Goslar muss ein Hausbesitzer seine Solaranlage auf dem Dach abbauen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Das Haus ist in der Altstadt und damit mitten im UNESCO-Weltkulturerbe. Die Photovoltaikanlage überdeckt einen Großteil des Daches, ist nicht einheitlich gefärbt und auch nicht der Dachfarbe angepasst.

Der Eigentümer pochte auf das Landesrecht zugunsten von Solaranlagen auch auf Baudenkmälern. Die Richter sahen das anders. Dem Denkmalschutz müsse Rechnung getragen werden, die Platten müssen vom Dach.

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