Mi, 16. März 2016
1 Minute
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft von heute an, ob der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Verhandelt wird über 26 Klagen gegen die sogenannten GEZ-Gebühr.
Seit drei Jahren muss jeder für die öffentlich-rechtlichen Medien bezahlen, egal ob er ARD, ZDF und Deutschlandradio überhaupt empfängt. Das Beitragsmodell hat viele Kritiker, es wird als Zwangsabgabe bezeichnet.
Die Kläger in Leipzig sehen es sogar als eine Art Steuer und damit einen Verfassungsbruch. Die Bundesländer hätten sie nicht beschließen dürfen.
Privatsender, wie radio SAW, werden übrigens nicht über die Rundfunkabgabe finanziert.