Die Abgabe einer täglichen Gesundheitserklärung für Grundschüler in Sachsen ist unverhältnismäßig. So hat das Verwaltungsgericht in Leipzig geurteilt.
Das Gericht hat damit dem Antrag eines Vaters stattgegeben.
Der Unterricht für Grundschüler in Sachsen läuft seit einer Woche. Unter strengen Abstands- und Hygiene-Auflagen und mit der Verpflichtung für Eltern, täglich schriftlich zu versichern, dass alle Familienmitglieder gesund sind. Um genau diese Gesundheitsbestätigung ginges im Urteil. Sie sei völlig ungeeignet, Infektionen zu verhindern; außerdem werde sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, so der Kläger.
Die Richter bestätigen das und ergänzen, dass wiederholte eindringliche Belehrungen rund um typische Corona-Symptome ausreichend seien, zusammen mit der Verpflichtung, Kinder beim Vorliegen dieser zuhause zu lassen.