Gesetz zur Lohngerechtigkeit kommt

In Zukunft sollen Beschäftige Auskunft darüber erhalten können, was Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen. Länger als ein Jahr stritten Union und SPD über die Transparenz bei den Lohnunterschieden zwischen Mann und Frau. Nun wurde der Gesetzesentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig am Mittwoch, den 11. Januar, in das Kabinett eingebracht.

Profitieren sollen davon vor allem Frauen, die in der Regel bei gleichwertiger Arbeit weniger verdienen als Männer. Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern müssen Frauen demnach künftig Auskunft darüber geben, was Männer in gleichwertigen Positionen verdienen. Laut Schwesig betrifft diese Neuerung „14 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“.

Alle drei Jahre können Beschäftigte einen Antrag stellen

Eine weitere Änderung betrifft die allgemeine Lohngleichstellung. Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sollen betriebliche Verfahren zur Lohngleichstellung einführen. Laut Schlesig ist das aber nur eine Aufforderung und keine Verpflichtung.

Die Ministerin setzte allerdings durch, dass Unternehmen nicht nur Auskunft über das Grundgehalt vergleichbaren Kollegen geben müssen, sondern auch über Sonderzahlungen und Dienstwagen. Eine neue Anfrage können Beschäftigte alle drei Jahre stellen.

"Man muss das Tabu brechen, dass über Geld nicht gesprochen wird, wenn wir wollen, dass Frauen und Männer beim Gehalt nicht gegeneinander ausgespielt werden", so die Ministerin.

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes verdienten Frauen in gleichwertigen Positionen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Da Frauen häufiger in Teilzeitpositionen arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen und eher in sozialen Berufen tätig sind, verringert sich die Lücke auf circa sieben Prozent.

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