Ein Einzelhandelsgeschäft in Gernrode im Landkreis Harz hat sich erfolgreich gegen seine Schließung in der Corona-Krise gewehrt.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg gab am Donnerstag nach eigenen Angaben einem Eilantrag des Ladens statt.
Das Geschäft argumentierte, sein Sortiment enthalte zu mehr als den notwendigen 25 Prozent Waren, die der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zufolge zulässig sind. Zuvor hatte der Landkreis Harz das Geschäft nach einer Besichtigung durch eine mündliche Anordnung geschlossen. Er hatte den Anteil der zulässigen Waren nach einer Vermessung mit unter 25 Prozent bewertet.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Das bundesweit tätige Unternehmen verkauft demnach Gebrauchsartikel des täglichen Bedarfs. Zum Sortiment gehören unter anderem Haushaltsartikel, Schreibwaren, Lebensmittel sowie Elektroartikel und Kosmetikprodukte.