Germanwings, Absturz, Flugzeugabsturz

Germanwings-Selbstmordflug

Angehörige klagen gegen Luftfahrt-Bundesamt auf Schmerzensgeld

32 Angehörige der Opfer des Absturzes einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage eingereicht.

Sie wollen 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld vom Luftfahrt-Bundesamt. Das LBA in Braunschweig war für die flugmedizinische Beurteilung des Co-Piloten verantwortlich, der das Flugzeug vorsätzlich gegen einen Berg gefolgen hatte. 150 Insassen starben im März 2015. Eine Klage gegen die Lufthansa war im Vorfeld gescheitert.

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