Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) liegt mit Journalisten aus Halle wegen einer Lokalberichterstattung im Clinch. Am Montag, den 25. März 2019geht der Streit vors Gericht. Die Journalisten sehen sich durch eine Pressemitteilung des Innenministeriums und einen Facebook-Post des Politikers in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und fordern in einem Eilverfahren (12.30 Uhr) am Landgericht Magdeburg eine Unterlassung. In der Mitteilung hatte es geheißen, der Minister habe Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung erstattet wegen einer wahrheitswidrigen Berichterstattung auf dem Online-Portal «Städtische Zeitung». Ein Journalist wurde namentlich genannt.
Hintergrund ist eine Berichterstattung der «Städtischen Zeitung» um das Abwahlverfahren gegen einen Bürgermeister im Saalekreis und angeblichen Druck auf Entscheidungsträger. Die beiden Journalisten sind der Meinung, der Beitrag entspreche der Wahrheit und die Äußerungen in der Pressemitteilung seien ehrverletzend und geschäftsschädigend. Der Innenminister entgegnet laut den Angaben des Landgerichts, mit Blick auf die Pressemitteilung müsse nicht er, sondern das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen werden. Zudem sei der eine Journalist durch die Erklärungen nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden, gegen den anderen habe er keine Strafanzeige erstattet.
Die Pressekammer des Landgerichts Magdeburg wird über den Antrag auf einstweilige Verfügung verhandeln und voraussichtlich durchblicken lassen, in welche Richtung es entscheidet. Üblicherweise wird dann ein kurzfristiger Verkündungstermin bekanntgegeben.
Innenminister Holger Stahlknecht lässt sich laut dem Gerichtssprecher von der Kanzlei des renommierten Anwalts Christian Schertz vertreten, die auf Presse- und Medienrecht spezialisiert ist und zahlreiche Prominente vertritt.