Mi, 14. Oktober 2020
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Schüler müssen auch in der Schule erscheinen, wenn ihre Eltern zur Risikogruppe gehören. Das hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht entschieden.
Zwei Gymnasiasten aus Braunschweig hatten geklagt und auf ausschließliches Homeschooling bestanden. Auch ärztliche Bestätigungen überzeugten die Richter nicht.
Solange es keine direkten Corona-Infektionen an der Schule gibt, müssen die Schüler auch erscheinen, so die Richter.