Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat das Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt für Gäste aus Corona-Risikogebieten gestoppt.
Der 3. Senat setzte die Regelung des Landes vorläufig außer Vollzug, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit war der Eilantrag eines Vermieters von Ferienwohnungen in Naumburg erfolgreich.
Aus Sicht der Richter ist das Beherbergungsverbot rechtswidrig. Es verletze das Grundrecht auf freie Berufsausübung des Vermieters. Zudem greife es in die allgemeine Handlungsfreiheit der Reisenden ein, hieß es zur Begründung. Nach erster Einschätzung entspreche der Eingriff nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Zwar bestehe nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts auch in Deutschland unverändert eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation, betonte das OVG. Das Land Sachsen-Anhalt habe aber nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Zudem könnten Tagestouristen aus benachbarten Bundesländern, in denen es keine derartigen Einschränkungen gebe, einreisen. Außerdem bestehe weiterhin die Möglichkeit, privat bei Familien und Freunden zu übernachten.
Das Beherbergungsverbot galt in Sachsen-Anhalt bereits seit dem Frühjahr. Damals hatten Gastronomen sogar eine Rechtsgrundlage gefordert, Gäste aus Risikogebieten abweisen zu können. Zu der Zeit galten allerdings nur zwei Landkreise in ganze Deutschland als Risikogebiete - inzwischen sind es Dutzende. Das mache die Regelung aus dem Frühjahr inzwischen unpraktikabel, hatten Gastronomen kritisiert.
Generell war das Beherbergungsverbot in den vergangenen Wochen bundesweit in die Kritik geraten. Ein Grund dafür war, dass Hotels bislang nicht besonders als Infektionsherde in Deutschland aufgefallen waren. Infolge der Kritik kassierten einige Landesregierungen die Verbote inzwischen wieder; in einigen Bundesländern übernahmen das Gerichte. Nur noch in Hamburg und Sachsen-Anhalt hatte es zuletzt Beherbergungsverbote gegeben.
Auch deshalb hatte der Branchenverband Dehoga die Regelung als Wettbewerbsverzerrung kritisiert und die Landesregierung aufgefordert, die Einschränkung zurückzunehmen.