Geplante Klärschlammanlage rechtswidrig

Merseburg erfolgreich am Verwaltungsgericht Halle

Eine geplante Klärschlammanlage im Merseburger Ortsteil Beuna darf nicht gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden. Die Stadt Merseburg war gegen den Bau vorgegangen, nachdem das Landesverwaltungsamt einer Firma erlaubt hatte, die Klärschlammanlage auf dem Gemeindegebiet der Stadt Merseburg zu bauen. Aus Sicht des Verwaltungsgericht war das rechtswidrig. Das Urteil ist noch anfechtbar.

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