Akten in Gerichtssaal

Geldstrafe nach Tagebaublockierung

Widerspruch: Klimaschutz kein Verbrechen

Geldstrafe für eine Sprecherin des Aktionsbündnisses «Ende Gelände».

Wegen Hausfriedensbruchs hat das Amtsgericht Borna die Frau heute zu einer Strafe von 15 Tagessätzen zu je 23 Euro verurteilt.

Sie hatte sich 2019 an einem Protest beteiligt und den Tagebau «Vereinigtes Schleenhain» im südlichen SAW-Land blockiert. Der Betreiber Mibrag in Zeitz erstattete Anzeige.

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Die Bündnissprecherin kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen, da Klimaschutz kein Verbrechen sei.

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