Im Prozess um den Tod eines 22 Jahre alten Kötheners steht das Landgericht Dessau-Roßlau vor gegensätzlichen Aussagen. Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt sprach am Mittwoch von einem «unübersichtlichen Sachverhalt». Es handele sich um ein großes Verfahren mit sehr vielen Beteiligten. Angeklagt sind zwei 17 und 18 Jahre alte Afghanen wegen schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass einer der beiden Männer Anfang September 2018 während eines Streits den 22-Jährigen schlug, der einen Streit schlichten wollte. Dadurch sei der Angegriffene zu Boden gefallen und der andere Angeklagte habe ihm mindestens einen Fußtritt gegen Oberkörper oder Kopf versetzt.
Die erste Zeugin, eine 19-Jährige aus Köthen, berichtete von einem Treffen mit mehreren Beteiligten am Abend des 8. September 2018. Dabei habe der 18 Jahre alte Angeklagte sie gefragt, vom wem sie schwanger sei. Daraufhin sei er laut und aggressiv geworden, der 18-Jährige und ihr afghanischer Freund hätten sich geschlagen und auf dem Boden gerungen. Das 22 Jahre alte Opfer, ein Deutscher, und sein Bruder dazu gekommen und hätten gefragt, warum es so laut sei. Daraufhin habe der Angeklagte den 22-Jährigen stark geschubst. Er sei rückwärts umgefallen.
Dann habe sie gesehen, wie der 17-jährige Angeklagte kräftig von oben gegen die Stirn des Opfers getreten sei, «ein, zwei Mal», sagte die junge Frau mit bebender Stimme. «Ich habe nur noch gesehen, wie er unten lag.» Der Mann habe sich nicht mehr bewegt. Die Rechtsmedizin stellte später fest, dass der Herzkranke mit hoher Wahrscheinlichkeit an einem Herzinfarkt starb.
Danach habe es eine weitere Auseinandersetzung wenig entfernt gegeben. Der Bruder des Opfers und der 18-Jährige hätten sich geschlagen. Ein anderer habe den 17-jährigen Angeklagten gegen eine Wand gedrückt. Die Zeugin berichtete, dass beide Afghanen betrunken gewesen seien, sie habe das gerochen und bei der Begrüßung bemerkt. Mehrfach wurde die junge Frau gefragt, ob sie alles tatsächlich so erlebt habe. Sie bejahte das.
Die beiden Angeklagten hatten zum Prozessauftakt bestritten, etwas mit dem Tod des Kötheners zu tun zu haben. Sie hätten ihn am Ort der Auseinandersetzung in Köthen nicht gesehen. Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt konfrontierte den 18-jährigen Angeklagten am Mittwoch mit Widersprüchen in seinen bisherigen Aussagen. Er habe sich bei der Polizei an vieles nicht erinnert, in der Hauptverhandlung aber sehr viel mehr Einzelheiten berichtet. Dabei sei es um die Streitigkeiten vor dem Tod des 22-Jährigen gegangen, die auch handgreiflich ausgetragen worden seien. Der 18-Jährige entgegnete, er habe viel nachgedacht.
Der Fall hatte in der Kleinstadt für eine Reihe rechtsgerichteter Demonstrationen gesorgt sowie für Gegenproteste. Die Verhandlung soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Bislang sind Termine bis zum 20. März angesetzt. Die Vorsitzende Richterin erwartet aber, dass mehr Verhandlungstag nötig sind und bat die Beteiligten um weitere Termine bis Mitte Mai.
Am Mittwoch wurde auch der Rechtsmediziner Professor Rüdiger Lessig zur Altersschätzung eines der Angeklagten gehört. Das wurde nötig, weil der Mann sein Alter derzeit mit 17 Jahren angibt, aber auch schon andere Angaben gemacht hatte, denen zufolge er älter wäre. Untersuchungen etwa der Weisheitszähne und der Handwurzelknochen hätten ergeben, dass es durchaus möglich sein kann, dass der Angeklagte 17 Jahre alt ist, es sei aber auch möglich, dass er statt 2001 bereits 1998 geboren wurde. Lessig betonte, eine solche Diskrepanz habe er in seiner Laufbahn noch nicht gehabt.