Immer wieder greifen Wölfe Nutztiere wie Schafe und Rinder an und töten sie. Die Umweltministerin ist überzeugt: Ein wirksamer Herdenschutz kann das verhindern. Das Land hat jetzt Fördergeld aufgestockt.
Halter von Nutztieren bekommen ab sofort mehr Unterstützung vom Land beim Schutz ihrer Herden vor Wolfsangriffen. Die Anschaffung von Zäunen und Zubehör sowie Herdenschutzhunden werde nun zu 100 Prozent bezahlt, teilte das Umweltministerium mit. Bislang waren es nur 80 Prozent, den Rest mussten die Halter selbst beisteuern. Die neue Richtlinie war bereits lange angekündigt worden.
«Präventiver Herdenschutz ist die beste Maßnahme, mit der Weidetierhalter ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf schützen können», sagte Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne). Wolfssichere Zäune könnten die Raubtiere wirksam von den Herden fernhalten. Dalbert betonte: Weidetierhaltung leiste einen enorm wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Ein Nebeneinander von Wolf und Weidetieren sei möglich.
Die Ausbreitung des Wolfs führt in Sachsen-Anhalt immer wieder zu emotional geführten Debatten. Laut aktuellem Wolfsmonitoring gibt es gesicherte Erkenntnisse zu 92 Wölfen, die im Land leben. Probleme gibt es vor allem dann, wenn die Raubtiere Weidetiere wie Schafe und Rinder angreifen und töten. Für 2018 weist die Statistik 56 Übergriffe aus, bei denen 174 Weidetiere getötet wurden. In diesem Jahr wurden bis Mitte April sieben Angriffe und 45 getötete Tiere dem Wolf zugeordnet.
Für getötete Tiere bekommen die Halter einen finanziellen Ausgleich vom Land. Auch hier bezahlt das Land die Schäden zu 100 Prozent, wie das Ministerium weiter mitteilte. Halter müssen dazu nachweisen, dass sie ihre Tiere ausreichend vor Angriffen geschützt haben - etwa mit geeigneten Zäunen.
Kritikern reichen diese Maßnahmen nicht. Sie fordern regelmäßig, den Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte jüngst eine Änderung des Naturschutzgesetzes angekündigt. Ein Wolf soll demnach künftig bereits dann geschossen werden dürfen, wenn er «ernste landwirtschaftliche Schäden» verursacht. Bislang ist von «erheblichem Schaden» die Rede, der von Gerichten erst bei einer Bedrohung der Existenz gesehen wurde.
Dalbert bezeichnete die Debatte als schädlich, weil sie suggeriere, dass es keine klaren Regeln gebe. «In Sachsen-Anhalt ist es klar geregelt: Man kann einen Wolf, der ein problematisches Verhalten zeigt, entnehmen.» Das sei in der Leitlinie Wolf des Landes klar definiert, weiterer Handlungsbedarf bestehe nicht.
Dalbert betonte: «Entscheidend ist der Herdenschutz.» Deshalb sei die finanzielle Unterstützung der Tierhalter so wichtig, die das Land leiste. Aus Dalberts Sicht zeigt die Entwicklung der Wolfsrisse, dass diese Strategie funktioniert. 2017 gab es der Statistik zufolge noch 71 Wolfsangriffe auf Nutztiere - 15 mehr als 2018. Die Zahl der bei den Angriffen getöteten Nutztieren sank allerdings nur leicht von 179 auf 174.
Das Nachbarland Sachsen hat jüngst eine neue Verordnung auf den Weg gebracht, die eine schnellere Entscheidung über den Abschuss von Wölfen möglich machen soll. Geregelt wird anhand von Musterfällen die Vergrämung und Tötung bei Gefahr für Menschen und zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden. Die Verordnung soll für die zuständigen Behörden mehr Rechtssicherheit schaffen sowie Konflikte vermeiden und entschärfen helfen. Agrarminister Thomas Schmidt (CDU) betonte jedoch: «Der Abschuss ist nur die allerletzte Maßnahme.»