Geflügelpest in der Börde

Behörden wollen Ausbreitung verhindern

Nach einem Fall von Geflügelpest in einer Putenmastanlage im Landkreis Börde versuchen die Behörden, eine Ausbreitung zu verhindern. Am betroffenen Betrieb in der Gemeinde Bülstringen, Ortsteil Wieglitz, waren am Dienstagmorgen, 31. März 2020 Feuerwehr und Technisches Hilfswerk sowie Mitarbeiter des Landesamts für Verbraucherschutz im Einsatz. Fahrzeuge wurden zum Zweck der Dekontamination eingesprüht.

In dem Tierbestand war dem Landkreis Börde zufolge am vergangenen Sonntag der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. «Die aviäre Influenza ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten. Auch viele andere Vögel sind empfänglich. Für den Menschen, so Experten, besteht keine Gefahr», erklärte der Landkreis.

Nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz handelt es sich bei dem Erreger um das Virus HPAIV H5N8, ein «hochpathogenes Influenzavirus vom Subtyp H5N8». Die Untersuchungen im Ausbruchsbestand seien inzwischen abgeschlossen. Vorgesehen seien weitere Probeentnahmen im Sperrbezirk, dessen Umfang der zuständige Landkreis Börde festlege.

Laut dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium ist ein Putenmastbestand mit 20 000 Tieren betroffen. Die Tiere würden getötet. Um Wieglitz entsteht nach Angaben des Landkreises Börde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern. Geflügelhalter im Umkreis müssen jeden Verdacht auf eine Erkrankung sofort dem Veterinäramt melden.

Schon im Januar hatte Sachsen-Anhalt seine Aufmerksamkeit auf das Thema Vogelgrippe gerichtet. Es hatte zuvor einen Fall im benachbarten Brandenburg gegeben - bei einer toten Blessgans war der Vogelgrippe-Erreger H5N8 festgestellt worden. Es wurde vermutet, dass das Virus durch Zugvögel eingeschleppt worden war. Seit Jahresbeginn hatte es sich schnell in Osteuropa ausgebreitet. Das Umwelt- und Agrarministerium sah Sachsen-Anhalt gut vorbereitet.

Sachsen-Anhalt hatte beispielsweise im Jahr 2017 länger mit der Vogelgrippe zu kämpfen. Damals galt etwa vier Monate lang eine landesweite Stallpflicht. Das Virus wurde auch in Geflügelhaltungen nachgewiesen.

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