Politiker und Gastronomen am Tisch auf dem Domplatz

Gastroszene lud zum "Letzten Abendmahl"

Es war keine typische Demonstration -keine laute Musik, keine Forderungen auf bunten Schildern. Stattdessen sachlicher Dialog.

Auf der einen Seite des Tisches Politiker der Landtagsfraktionensowie Bundestagsabgeordnete. Auf der anderen Seite die Gastronomen.

Sie servieren Suppe - und einen Forderungskatalog: darin stehtdie Öffnung der Außengastronomie und eine deutliche Aufstockung der Wirtschaftshilfensowie des Kurzarbeitergeldes.

Nicht nur die Betriebe sind in Gefahr, auch die Konten der Besitzer und der Mitarbeiter leeren sich.

Von der Politikern gibt es Zustimmung, aber auch immer den Verweis auf den Bund.

Die Forderungen der Gastronomen

1. Sofortige Öffnung der Außengastronomie.

2. Verlässliche Öffnungsperspektive für den Innen- und Außenbereich Festlegung einer verlässlichen Öffnungsperspektive ab April 2021; Öffnung der Innenräume und der Terrassen unter Einhaltung des Abstandsgebotes und Maßnahmen gemäß Hygienekonzept.

3. Aufstockung der Überbrückungshilfe III auf 100% der laufenden Kosten Gibt es weiterhin keine vollständige Öffnungsperspektive (nur Terrassenöffnung ist unwirtschaftlich und aufgrund von Wetterunsicherheit nicht planbar und nicht verlässlich für die Gäste) müssen ab 01.01.2021 100% der Fixkosten der geschlossenen Betriebe gezahlt oder eine Regelung wie für die November- bzw. Dezemberhilfe getroffen werden.

4. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende 2021.

5. Unternehmerlohn endlich zahlen Zahlung eines angemessenen Unternehmerlohnes ab 01.01.2021 bis zur vollständigen Öffnung der gastronomischen- und Veranstaltungsbetriebe.

6. Kurzarbeitergeld für Beschäftigte auf Niveau des Nettolohns aufstocken Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zur Beendigung der Pandemie, ohne Auflagen! Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die Mitarbeiter auf 100%, ab dem 1. Tag Kurzarbeit! Zahlung eines Mindestkurzarbeitergeldes für Vollzeitkräfte in Höhe 1.300 €; für Teilzeitkräfte entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit.

7. Überbrückungshilfen mit klaren Kriterien verbessern und weiteres Soforthilfepaket schnüren Festlegung klarer und verbindlicher Kriterien für die Kostenerstattung von Investitionen in Hygiene-, Digitalisierungs- und Werbemaßnahmen im Rahmen des Antrages für die Überbrückungshilfe III. Ggf. sollte für geplante größere Ausgaben die Möglichkeit bestehen einen gesonderten Antrag für Maßnahmen im Rahmen eines Hygiene-, Digitalisierungs- oder Werbekonzeptes stellen zu können, der von der Genehmigungsstelle unbürokratisch umgehend schriftlich zu bestätigen ist. Abschaffung der auf monatlich 20.000 € festgelegten Grenze für diese Maßnahmen! Die Gastro- und Veranstaltungsbranche wird 2021 auch nach einer Öffnung weiter ums wirtschaftliche Überleben kämpfen. Daher sind Überbrückungshilfen auch nach dem 30.06.2021 bis mindestens Ende 2021 erforderlich.

8. Erhöhung der Kleinbeihilferegelung auf 10 Mio Euro und laufende Anpassung bei weiterer Schließung.

9. Geringfügige Beschäftigung zeitgemäß anpassen Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 650 € und Anpassung der Verdienstgrenze bei allen künftigen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohnes.

10.Kostenlose Schnelltests für Mitarbeiter und alle Gäste von gastronomische Betrieben 2021.

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