Gastronomie: Öffnung ab 22. Mai!

Entscheidung der Landesregierung

Ab 15. Mai dürfen Ferienhäuser und -wohnungen wieder vermietet werden – zunächst an Einheimische. Campingplätze sollen dann nicht nur für Dauercamper, sondern auch für Reisemobile und Wohnwagen mit autarker Versorgung geöffnet werden. Ab dem 22. Mai dürfen Restaurants öffnen - zum Herrentag haben die Kneipen also noch zu! Zwischen Biergarten und "drin sitzen" wird nicht unterschieden. Es gibt auch keine maximale Gästezahl. Allerdings müssen bestehende Kontaktbeschränkungen (nicht mehr als fünf Personen pro Tisch), Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Diskos bleiben zu!

Ausschlaggebend für die Lockerungen ist immer: kann trotz Lockerung bei Bedarf die Nachverfolgung von Infektionen gewährleistet werden.

Hier die offizielle Pressemitteilung

Nr. 192/2020

Magdeburg, 05. Mai 2020

Übernachtungstourismus soll ab 15. Mai unter Auflagen schrittweise den Betrieb aufnehmen

Willingmann stellt Stufenplan für Gastronomie und Tourismuswirtschaft vor

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am Dienstag dem Kabinett einen Stufenplan zur Öffnung der Gastronomie und Tourismuswirtschaft in Sachsen-Anhalt vorgestellt. „Nach dem es in den vergangenen Wochen gelungen ist, durch das Herunterfahren des öffentlichen Lebens die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus deutlich zu senken, ist es jetzt an der Zeit, auch die Tourismuswirtschaft in Sachsen-Anhalt unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen behutsam wieder hochzufahren“, erklärte Willingmann am Dienstag.

Das Konzept sieht in der ersten Stufe für den Bereich Tourismus vor, dass Ferienhäuser- und Wohnungen bereits ab dem 15. Mai wieder vermietet werden dürfen – zunächst für Einheimische. Campingplätze sollen dann nicht nur für Dauercamper, sondern auch für Reisemobile und Wohnwagen mit autarker Versorgung geöffnet werden. Ab dem 22. Mai dürfen Restaurants öffnen. Auf eine Differenzierung zwischen Außen- und Innengastronomie wird verzichtet – ebenso wie auf eine maximale Gästezahl. Allerdings müssen bestehende Kontaktbeschränkungen (nicht mehr als fünf Personen pro Tisch), Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Davon ausgeschlossen bleiben Tanzlokale und Diskotheken.

„Bei der Erarbeitung des Stufenplans wollen wir uns weiter mit den mitteldeutschen Bundesländern abstimmen“, so Willingmann. Der vorgelegte Plan sei auch Grundlage für die weiteren Beratungen im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz am Dienstagabend sowie für das Gespräch der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch. „Fest steht auch: die stufenweise Wiedereröffnung der Gastronomie und Tourismuswirtschaft wird nur dann erfolgreich gelingen, wenn sich alle Akteure, Gastronomen wie Gäste, weiterhin an die Abstandsgebote und Hygienebestimmungen halten“, betonte Willingmann. Sollte es zu einem Anstieg der Infektionszahlen kommen, müssten die Lockerungen zurückgenommen werden.

Weitere Stufen der Lockerungen

Nach den Plänen des Wirtschaftsministers sollen im Rahmen der zweiten Stufe auch Hotels wieder Gäste empfangen dürfen, sofern sie über Zimmer mit eigenen sanitären Einrichtungen verfügen. Es sollen dann auch Gäste aus ganz Deutschland nach Sachsen-Anhalt reisen dürfen. „Voraussetzung hierbei ist allerdings ein unter den Bundesländern bis dahin abzustimmendes Konzept. Zudem werden wir eine Taskforce beim Wirtschaftsministerium einsetzen, die spezielle Schutz- bzw. Hygienekonzepte entwickeln wird“, betonte Willingmann. Auch Veranstaltungen im kleineren Rahmen sollen Teil der zweiten Stufe werden. Das Kabinett hat sich heute darauf verständigt, über weitere Termine demnächst zu beraten. Die dritte Stufe würde eine komplette Öffnung aller touristischen Betriebe und Angebote ohne Einschränkungen sowie die Zulassung des Tourismus für ausländische Gäste vorsehen, auch hierfür muss das Kabinett konkrete Termine noch abstimmen, die mit den Bundesvorgaben für den internationalen Tourismus korrespondieren.

Weitere Informationen sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Gastgewerbe reagiert verhalten auf Lockerungenspläne der Regierung

Die von Sachsen-Anhalts Landesregierung angekündigte Lockerung der Corona-Beschränkungen für die Gastronomie und die Tourismusbranche gehen dem Gastgewerbeverband Dehoga nicht weit und nicht schnell genug. «Man geht den spätestmöglichen Weg», sagte Landeschef Michael Schmidt am Dienstag, 5. Mai 2020der Deutschen Presse-Agentur. «Was mir fehlt ist außerdem ein konkretes Datum für Hotels». Für die Gastronomen sei die Perspektive aber grundsätzlich zu begrüßen.

Das Kabinett hatte am Dienstag beschlossen, dass Ferienhäuser ab dem 15. Mai und Restaurants ab dem 22. Mai ihren Betrieb unter Auflagen wiederaufnehmen dürfen. In einer zweiten Stufe sollen dann auch Hotels wieder öffnen dürfen - ein konkretes Datum gibt es dafür jedoch noch nicht. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) begründete die Unterscheidung zwischen Ferienwohnungen und Hotels mit der Möglichkeit der autarken Versorgung in Ferienwohnungen.

Das findet Schmidt nicht plausibel: «Wenn ich das Restaurant nicht öffne und den Gästen das Frühstück auf's Zimmer bringe, wo ist dann der Unterschied zwischen Hotel und Ferienwohnung?» Ebenso kritisch sieht der Dehoga-Chef die Unterschiede der Regelungen in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, wo die Gaststätten schon ab kommendem Montag öffnen dürfen. «Ich sehe hier einen riesigen Spagat, gerade für den Harz», sagte Schmidt. Die Region sei für die Branche äußerst wichtig. Wirte würden nun befürchten, Gäste an die niedersächsische Seite zu verlieren.

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