Mi, 17. Oktober 2018
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Es ist Herbst. Das Laub fällt. Man fegt es zusammen.
Für das Verbrennen von Laub hat jeder Landkreis seine eigenen Verordnungen. Insgesamt gilt: Nicht jeden Tag im Jahr darf verbrannt werden. In vielen Kreisen sogar gar nicht.
In weiten Teilen Sachsen-Anhalts ist aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr das Verbrennen von Gartenabfällen nun nicht mehr möglich. Auf den Waldbrandstufen 3 und 4 ist dies nämlich untersagt.
Weitere Infos welche Waldbrandgefahrenstufe in eurer Region zurzeit herrscht findet ihr hier.