Gartenabfälle verbrennen im Herbst

Es ist Herbst. Das Laub fällt. Man fegt es zusammen.

Aber wohin mit den Abfällen, wenn die Biotonne und der Kompostierer schon voll sind?

Für das Verbrennen von Laub hat jeder Landkreis seine eigenen Verordnungen. Insgesamt gilt: Nicht jeden Tag im Jahr darf verbrannt werden. In vielen Kreisen sogar gar nicht.

In diesen Landkreisen sind die Vorschriften bereits bekannt

In weiten Teilen Sachsen-Anhalts ist aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr das Verbrennen von Gartenabfällen nun nicht mehr möglich. Auf den Waldbrandstufen 3 und 4 ist dies nämlich untersagt.

Weitere Infos welche Waldbrandgefahrenstufe in eurer Region zurzeit herrscht findet ihr hier.

Im Herbst häuft sich das Laub wieder
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