Fr, 18. März 2022
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Die Stadt Gardelegen verhilft ihren Gastronomen zu einem sorgenfreieren Start in den Frühling. Dafür setzt sieim dritten Jahr in Folgedie Sondernutzungsgebühren aus. Heißt: Die Gastronomen können vor ihren Türen Tische und Stühle für ihre Gäste aufstellen und müssen dafür keine Gebühren an die Stadt zahlen. Diese Regelung gilt jedoch nur für gastronomische Angebote. Wer einen Verkaufsstand aufstellt, muss trotzdem zahlen.