Wir verraten Euch, wo Ihr öffentlich die Spiel der Fußball-EM verfolgen könnt!
Das Public Viewing während der Fußball-Europameisterschaft wird durch die Stadt Leipzig nach Paragraf 3 Abs. 2 PolVO per Allgemeinverfügung geregelt.
Demnach dürfen die im Stadtgebiet befindlichen Gaststätten mit erlaubtem Freisitz die Außenbeschallung während der Fußball-EM vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 für die Direktübertragung der 21-Uhr-Spiele der Fußball-Europameisterschaft bis 60 Minuten nach Spielende ausdehnen.
Neben den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind für diese Ausnahmegenehmigung unter anderem folgende Anordnungen zu beachten: Tongeräte mit Ausnahme jener Geräte, die der Direktübertragung dienen, dürfen nicht benutzt werden. Die Lautsprechereinrichtungen sind so auszurichten, dass die Beschallung der Nachbarschaft so gering wie möglich erfolgt und insbesondere die nächstgelegenen Wohnhäuser nicht direkt beschallt werden. Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen, Combinho und ähnliche lärmerzeugende Instrumente und Geräte dürfen nicht benutzt werden. Bis höchstens 60 Minuten nach dem Schlusspfiff ist die Übertragung erlaubt.
Beim Betrieb der Gaststättenfreiflächen sind die Corona-Schutz-Regelungen der jeweils geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) und der ebenfalls jeweils geltenden Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit-2019 (COVID-19) einzuhalten. Die jeweiligen Regelungen können unter www.coronavirus.sachsen.de im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.